Der Familienentlastende Dienst unseres Vereins bietet Familien mit behinderten Angehörigen verschiedene teilen zur bedarfsorientierten Entlastung.
Die Betreuung erfolgt den wünschen und Erfordernissen der Familien entsprechend.
Formen der Hilfe sind:
Die Finanzierung der Betreuung ist über die Verhinderungspflege §39 SGB XI oder den Entlastungsbetrag § 45b SGB XI durch die Krankenkasse möglich.
Haben Sie Fragen zu den Pflegegraden, zur Verhinderungspflege und zusätzlichen Betreuungsleistungen, rufen Sie uns an.